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alles rund um Kartelesegeräte

Für jeden der die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen möchte.

Informationen

Informationen rund um die neue Online-Ausweisfunktion.

Tests

Ausführliche Testberichte zu unterschiedlichen Kartenlesegeräte.

Kaufempfehlungen

Erfahren Sie hier auf was Sie beim Kauf achten sollten.

Vergleiche

Viele Kartenlesegeräte-Modelle im großen Vergleich.

Die besten Kartenlesgeräte mit BSI-Zertifikat

REINER SCT cyberJack RFID komfort

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REINER SCT cyberJack RFID standard

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REINER SCT cyberJack RFID basis

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Online-Ausweisfunktion nutzbar

Besitzt Tastatur

Besitzt Display

BSI zertifiziert

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Bildquelle: Reiner SCT

Für was wird ein Kartenlesegerät benötigt?

Der neue Personalausweis (nPA) kommt nicht nur im handlichen Scheckkartenformat, sondern besitzt im Inneren nun auch einen RFID-Chip. Dieser ist kontaktlos auslesbar und beinhaltet neben dem eigenen Lichtbild und den persönlichen Informationen freiwillig auch der Fingerabdruck. Mit all diesen Daten ist es möglich sich im Internet zu identifizieren und damit bestimmte Dienstleistungen schnell und unkompliziert in Anspruch nehmen zu können. Damit diese Daten auf dem Personalausweis aber auch ausgelesen und vermittelt werden können, wird ein Lesegerät benötigt.

Gewusst? Schon seit dem 1. April 1987 gibt es den maschinenlesbaren Personalausweis. Die bekannte laminierte Karte im ID2-Format hatte auf der Vorderseite zwei Zeilen in OCR-Schrift, die von optischen Lesegeräten ausgelesen werden konnten. Bis zum Oktober 2020 soll der letzte dieser noch alten Personalausweises verschwinden und durch einen neuen Personalausweis ersetzt werden.

Für folgende Dinge kann der Online-Ausweis in Verbindung mit einem entsprechenden Kartenlesegerät genutzt werden:

  • Punkte in Flensburg online abrufen
  • Abruf von Informationen zu Ihrem Kindergeld
  • Online-Beantragung des Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • BAFöG-online
  • Rentenkonto abfragen
  • Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Steuererklärung online
  • Kfz-Zulassung mit dem Personalausweis
  • Online Bürgerdienste
  • ...

Dies ist nur ein kleiner Auszug der Möglichkeiten mit dem neuen Personalausweis. Welche Dienste genau genutzt werden können, ist unter anderem von der Kommune abhängig in der man lebt. Nicht überall werden alle Dienste aktuell angeboten. Dies soll sich in Zukunft aber ändern, sodass der Einsatz des Online-Personalausweis bald zum Alltag gehört. Eine kategorisierte Auflistung von Möglichkeiten, wo man überall den Online-Ausweis einsetzen kann, findet man auf dem Personalausweis Portal.

Was bringt die Online-Ausweisfunktion?

Logo für Online Personalausweis für Kartenleser Dieses Logo kennzeichnet Internetanwendungen, Bürgerterminals und Lesegeräte, die Sie mit der Online-Ausweisfunktion nutzen können.

Welche Typen von Kartenlesegeräte gibt es?

Man unterscheidet zwischen den drei Typen von Kartenlesegeräten: Basisleser (Cat B - Klasse 1 Leser), Standardleser (Cat S - Klasse 2 Leser) und Komfortleser (Cat K - Klasse 3 Leser). Die drei Typen unterscheiden sich in folgenden Merkmalen:

Basisleser

Standardleser

Komfortleser

Online-Ausweisfunktion

Besitzt Tastatur

Besitzt Display

Für Unterschriftsfunktion nutzbar

Firmware-Update


= Optional, = Vorgeschrieben, die obere Kategorisierung basiert auf der Richtlinie BSI TR-03119.

Generell besitzen alle drei Typen eine kontaktlose Schnittstelle nach ISO 14443 und eine eCard-API zum Host-Computer (Komfort-Kartenleser müssen darüber hinaus auch noch eine Schnittstelle nach ISO 7816 besitzen). Standard und Comford-Modelle bieten im Vergleich zu Basis-Modelle ein eigenes PIN-Pad (für die sechsstellige nPA-PIN). Dieses sorgt für eine erhöhte Sicherheit, da bei Geräten ohne PIN-Pad die Pin-Eingabe über den Computer von einem Dritten mitgeschnitten werden kann (über einen sogenannten Keylogger). Diese müsste sich dafür ins Computersystem eingedrungen sein, beispielsweise durch einen Viren- oder Trojaner befall. Es ist deshalb sehr wichtig, dass der eigene Computer nicht von Viren oder anderen Schadsoftware befallen ist. Dafür muss unter anderem eine aktuelle Virensoftware installiert sein und es müssen regelmäßig Updates eingespielt werden, damit das System und die Programme immer auf dem neusten Stand sind. Wer mehr Sicherheit möchte sollte aber dennoch lieber ein Kartenleser des Typ Standard oder gar des Typ Komfort kaufen. Diese haben allerdings im Vergleich zu einem Kartelesegerät des Typs Basis einen deutlich höheren Preis. Dafür bietet Geräte des Typs Komfort neben dem PIN-Pad zusätzlich auch noch ein digitales Display. Für Kartenleser des Typs Standard ist ein Display hingegen nicht vorgeschhrieben, sondern lediglich nur optional. Dennoch findet man heutzutage auch viele Kategorie S-Modelle mit einem Display

Im Rahmen der Einführung und Verbreitung der Kartenlesegeräte wurden in den Jahren 2010/2011 von verschiedenen Institutionen kostenlose Lesegeräte verteilt. Insbesondere die deutsche Bundesregierung erhoffte sich dadurch eine breitere Akzeptanz von n e-Government, e-Business und elektronischen Rechtsverkehr unter den Bürgern. So boten beispielsweise Versicherungen wie die Cosmosdirekt kostenlose Lesegeräte an. Auch Computer Magazine wie Chip (Chip Foto-Video-digital 12/2010) oder Computerbild Computerbild-Ausgabe 28/2010) boten Gutscheine für einen kostenlosen Basiskartenleser an. Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken kamen hingegen in den Genuss von verbilligten Geräten.

Die kostenlosen Kartenlesegeräte gab es allerdings immer nur in einer limitierten Stückzahl oder nur für einen begrenzten Zeitraum. Aktuell gibt es keine kostenlose Lesegeräte.

Kostenlose Kartenlesegeräte

Personalausweis Kartenlesgerät kaufen

Beim Kauf eines Kartenlesegeräts für den Personalausweis und den damit verbundenen Online-Ausweisfunktionen sollte man auf ein paar Dinge achten. Zu erst einmal ist wichtig, dass der Kartenleser auch für die Online-Ausweisfunktionen genutzt werden kann. Im Normalfall schreibt der Händler in der Produktbeschreibung, ob eine Anwendung mit dem neuen Personalausweis möglich ist. Ansonsten kann man auch Ausschau nach dem grün-blauen Kreis halten, ein Logo das besagt, dass der Kartenleser die Online-Ausweisfunktionen unterstütz.

Hat man sich für ein Kartenlesegerät entschieden und diese gekauft, kann man das Lesegerät auch gleich an den Computer anschließen. Im Normalfall besitzen die Geräte eine USB-Schnittstelle (für den mobilen Einsatz gibt es Karteneser mit Bluetooth-Schnittstellen über die man insbesondere auch Smartphones anschließen kann), standardmäßig kommt dabei USB 2.0 zum Einsatz, neuere Modelle unterstützen auch USB 3.0. Einfach das Gerät an den Computer oder an das Notebook über den USB-Anschluss anschließen und schon sollte wenige Sekunden das Kartenlesegerät erkannt und die dafür nötigen Treiber automatisch installiert werden. Sollte es bei der Installation zu keinem Fehler kommen kann das Lesegerät anschließend auch gleich eingesetzt werden. Neben der eigentlichen Hardware-Installation muss zusätzlich noch die AusweisApp2 (bis Juli 2010 Bürgerclient) oder eine vergleichbare Software, wie beispielsweise Open eCard, installiert werden. Dieses Programm bietet mit dem Online-Ausweisen zum einen Mal die Hauptfunktionalität des neuen Personalausweises und bietet darüber hinaus weitere Funktionen, wie beispielsweise eine Anbieter-Übersicht oder den Verlauf in dem man jederzeit nachschauen kann, wem welche Daten übermittelt wurden.

Kartenlesegeräte in der Praxis

Was bedeutet die BSI-Zertifizierung?

Die Daten auf dem neuen Personalausweis sind persönlich Daten und damit ist der Umhang mit ihnen sehr sensibel zu handhaben. Dementsprechend dürfen auch die Kartenlesegeräte keine Schwachstellen enthalten, über die Angreifer diese sensiblen Daten abgreifen und diese anschließend Missbrauchen können. Deshalb hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezielle Richtlinien entworfen, an die sich die Hersteller von Kartenlesegeräten halten müssen, damit sie ein BSI-Zertifikat erhalten. Geprüft werden die Geräte anhand der Technischen Richtlinie TR-03119, die „die Basis für Produktentwicklung, Tests, Einbindung und Nutzung von Chipkartenlesern für die Kartenprojekte des Bundes insbesondere den elektronischen Personalausweis im kommerziellen und privaten Umfeld“ bildet. Die Richtlinie ist öffentlich abrufbar und besagt beispielsweise: „Die wichtigste Voraussetzung für einen Kartenleser ist ein einwandfreier, störungsfreier und zuverlässiger Betrieb sowie die Integrität der Chipkarten.“

Bei einer erfolgreichen BSI-Zertifizierung kann der Hersteller das Gerät mit folgdenem Prüfsiegel auszeichnen:

BSI Zertifikat für Personalausweis Kartenlesegerät

Nachfolgend findet man die häufigsten Fragen rund um den neuen Personalausweis mitsamt den Antworten. Einfach auf die Fragen klicken und schon kommt man zu den Antworten:

Häufigste Fragen zum neuen Personalausweis

Politik

§

Die deutsche Politik ist natürlich sehr daran interessiert, dass die deutsche Bevölkerung den neuen elektronischen Personalausweis nutzt. Für das Jahr 2016 sah die aktuelle Lage aber ernüchternd aus. Zwar hatten zu diesem Zeitpunkt rund 45 Millionen Bürger den neuen Ausweis, aber kaum einer nutzte seine neue Online-Funktionen. So sollen geschätzt nur rund ein Drittel der Besitzer die Online-Funktion überhaupt aktiviert haben. Und nur vier Prozent davon hätte davon überhaupt das benötigte Kartenlesegerät, laut einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS. Zwar wird es erst einmal keine weiteren kostenlosen Lesegeräte geben, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war, dennoch hat das Kabinett ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Onlinefunktionen des Ausweises bei Ausgabe künftig standardmäßig aktiviert sind. Weitere Bestandteile sind eine leichtere Berechtigung für Unternehmen und Behörden, um die Online-Ausweisfunktion anbieten zu können, sowie die Möglichkeit Verfahren durch den neuen Personalausweis zu beschleunigen, bei denen das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich ist.

Um die digitalen Funktionen des neuen Personalausweises bei sich in den eigenen vier Wänden nutzen zu können, kommt man um ein eigenes Kartelesegerät nicht herum. Dennoch gibt es auch eine Alternative zum eigenen Personalausweis-Kartenlesegerät. Der Buergerservice.org e.V., der sich selbst als eine Public-Private-Partnership (PPP) zur „Herstellung von Netzwerkeffekten auf Seiten der Politik, der Behörden und der Industrie“ in Sachen neuen Personalausweis sieht, betreibt in ausgewählten Läden in Deutschland Bürgerterminals, in denen die neuen Funktionen des Personalausweises ebenfalls genutzt werden können.

So wurde Anfang Juni 2016 das erste Bürgerterminal im Geschäft Lottemann im Retti-Center in Ansbach in Betrieb genommen. Für Einheimische ist es nun möglich, auch ohne eigenen Kartenleser die neuen digitalen Dienste zu nutzen, wenn bei ihrem Ausweis die Online-Ausweisfunktion eingeschalten ist. Realisiert wird dieses Bürgerterminal über die von buergerservice.org entwickelte SID-Box (sichere ID-Box). Diese besteht aus einem USB-Hub (Hama) und enthält ein Basiskartenlesegerät (Reiner-SCT), einen optionalen UMTS-Datenstick und einen schreibgeschützten USB-Speicherstick (Trekstor) mit dem Linux-Live-System der BuergerDVD. Angeschlossen an einen Desktop-PC oder Laptop, verwandelt sich dieser in ein Bürgerterminal, an dem alle Dienste mit der Online-Ausweisfunktion sicher genutzt werden können.

Alternativen zum eigenen Kartenlesegerät

Neuigkeiten

18.05.2020 – Kommt die virtuelle Variante des elektronischen Personalausweises?
Laut einem Artikel auf heise.de plant die Bundesregierung unter dem Namen „Projekt Optimos“ eine virtuelle Variante des elektronischen Personalausweises. Das soll der nächste Versuch sein, den elektronischen Personalausweis endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Denn bis zum heutigen Jahr 2020 nutzt praktisch kaum ein Bürger die Möglichkeiten des E-Perso. Das liegt allerdings auch daran, dass es bisher noch sehr wenige Möglichkeiten auf Seiten der Behörden gibt. Das klassische „Henne-Ei“-Problem.

Mit dem neuen virtuellen elektronischen Personalausweis soll es künftig möglich sein, sich mit dem Handy online ausweisen zu können. Damit muss man nicht mehr seinen E-Perso rausholen und an ein Kartenlesegerät halten. Gegenüber der c’t sagt Olaf Clemens, Produkt¬manager bei der Bundesdruckerei, die das Projekt federführend umsetzt: „Wir haben Smartphones, die aus unserer Sicht faktisch elektronische Personalausweise sind“. Offiziell freigegeben ist bisher aber nur das Samsung Galaxy S20 für den virtuellen Perso. Benötigt werden Geräte, die ein sogenanntes Secure Element in sich haben. Ein Kartenlesegerät wird mit dem virtuellen Personalausweis nicht mehr nötig sein. Allerdings ist die Variante mit dem Smartphone auch nicht so sicher, wie die Kombination aus Lesegerät und Personalausweis. Heise schreibt deshalb auch dazu: „Gedacht ist die neue Lösung deshalb nur für das untere und das mittlere von drei „Vertrauensniveaus“, die in der europäischen eIDAS-Verordnung definiert sind.“ Zwar gibt es keinen offiziellen Starttermin, man hofft aber schon 2020 starten zu können.

31.08.2018 – Ergebnisse der Forsa-Umfrage zur Digitalisierung
Eine aktuellen Forsa-Umfrage zum Thema Digitalisierung im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion geht hervor, dass zwar rund zwei Drittel den neuen Personalausweis besitzen, doch lediglich fünf Prozent besitzen auch ein dafür erforderliches Lesegerät. Darüber hinaus hat auch nur die Hälfte davon wiederum das Lesegerät schon einmal verwendet.

17.07.2017 - eID: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft
Schon seit dem 15.07.2017 ist das Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) in Kraft, seit 17.07.2017 nun auch wirksam. Ab sofort ist bei der Beantragung eines neuen Personalausweises die eID-Funktion standardmäßig freigeschaltet. Alles weitere dazu bei heise.de.