Die BundID ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und wurde 2019 in Deutschland eingeführt. Sie ist (oder war) auch unter dem Namen Nutzerkonto Bund (NKB) bekannt. Mit ihr können sich Bürger und Bürgerinnen seit 2019 online ausweisen und Anträge zur Inanspruchnahme von digitalen Verwaltungsleistungen stellen. Dafür muss einmalig ein persönliches Konto eingerichtet werden. Vorteile sind Zeiteinsparung und das Vermeiden von Tippfehlern. Persönliche Daten verwaltet die Bund ID DSGVO-konform. Die Seite https://id.bund.de/de wird in mehreren Sprachen angeboten und zählt inzwischen über 400 000 registrierte Konten (Stand Mitte 2023).
Zwei Funktionen stehen im Mittelpunkt der BundID: die Identifikation bei Online-Anträgen sowie ein Postfach für den Empfang von Nachrichten und amtlichen Bescheiden. Die erste Funktion ist auch die Wichtigste. Die BundID funktioniert dabei ganz ähnlich wie das Vorzeigen des Personalausweises im Bürgeramt oder Finanzamt.
Bei der BundID existieren drei Vertrauensniveaus für deutsche Staatsbürger und ein zusätzliches für EU-Ausländer. Basisregistrierung, substanzielles Vertrauensniveau und hohes Vertrauensniveau. Anbieter von Verwaltungsdienstleistungen entscheiden selbst, welches Vertrauensniveau sie für einen Online-Antrag voraussetzen. Bereits mit der Basisregistrierung lassen sich viele Dienste nutzen. Das höchste Vertrauensniveau erspart den persönlichen Gang zur betreffenden Behörde gänzlich. Die Anbindung der BundID ist für alle Behörden von Bund, Ländern und Kommunen möglich und bildet einen wesentlichen Baustein für die flächendeckende Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG).
Entweder läuft die Identifizierung über Benutzername und Passwort oder mittels ELSTER-Zertifikat oder mit dem Online-Ausweis. Zudem gewährleistet das Postfach der BundID eine sichere Kommunikation. Letzteres ist eher praktischer Natur und umgeht die postalische Zustellung von Bescheiden und behördlichen Schreiben.
Mit der Einführung der BundID verspricht sich das Innenministerium vor allem einen Rückgang des ausufernden Papierverbrauchs in der Verwaltung. Das ist jedoch nicht der einzige Vorteil einer beschleunigten Digitalisierung. Fachfremde Themen, wie beispielsweise die Interoperabilität von Nutzerkonten oder eIDAS erkennt und löst die BundID eigenständig.
Sechs Vorteile der BundID auf einen Blick:
Nutzen lässt sich die BundID zum Beispiel für die Beantragung von Elterngelds oder BAföG. Aber auch für die Energiepauschale für Studenten und Schüler. Diese ließ die Nutzerzahlen der BundID zweitweise in die Höhe schnellen. Dennoch hält sich die Resonanz bis heute in Grenzen, und das obwohl sich die BundID durch eine besonders hohe Sicherheit auszeichnet. Sogar das Einschreiben in bestimmte Kurse an Universitäten ist mittlerweile mit der Bund ID möglich. In Zukunft soll es sogar möglich sein, den Personalausweis auf dem eigenen Smartphone zu speichern oder ihn mit dem Handy im Rahmen des Smart-eID-Gesetzes zu verknüpfen.
Leistungen, die mit der BundID bis 2024 möglich sein sollen:
Den Bundesländern wird ein Zeitraum von drei Jahren eingeräumt, um ihre eigenen ID-Konten durch die einheitliche BundID zu ersetzen. Bisher gab es dafür in vielen Bundesländern einen eigenen Service.
Diverse Nutzungs- und Registrierversuche zeigten jedoch auch bestehende Mängel bei der Nutzung der BundID. Das betrifft natürlich insbesondere die niedrigste Vertrauensstufe, bei der kein amtliches Ausweisdokument verlangt wird. Gerade im Zuge der Auszahlung der Energiepauschale wurde teils heftige Kritik an der BundID laut, da kein Weg an der BundID herumführte, um diese zu erhalten. Zusätzlich war die Seite zur Energiepauschaule zeitweilig überhaupt nicht abrufbar. Nach der Einführung der BundID 2019 traten wiederholt technische Probleme und Verzögerungen auf. In der Digitalwirtschaft stieß das neue OZG teils auf heftige Kritik, denn die Umsetzung dauert nach Meinung deren Vertreter viel zu lange. Was die Umsetzung der BundID betrifft, meldeten einzelne Bundesländern, allen voran Bayern, ein konkretes Mitspracherecht an und wollen diese nicht allein dem Bund überlassen. Dieser Streit erstreckt sich auch auf das digitale ELSTER-Zertifikat.
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ohne Weiteres auf dem Verwaltungsportal Bund ein BundID-Konto einrichten. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, einen Gastzugang zu nutzen. Dann muss sich der betreffende Nutzer aber jedes Mal erneut anmelden. Die Registrierung gestaltet sich insgesamt sehr benutzerfreundlich. Am besten ist es, mit dem Personalausweis ein Konto einzurichten, das alle drei Vertrauensniveaus umfasst. Nur dann lässt sich das Konto sicher für jeden Online-Antrag nutzen. Zudem können dann alle Bescheide und Nachrichten uneingeschränkt eingesehen werden.
Alle nach 2010 erstellten Personalausweise in Deutschland enthalten eine Online-Funktion. Diese kann auf eigenen Wunsch deaktiviert sein, für die BundID mit dem höchsten Vertrauensniveau ist diese jedoch zwingend erforderlich. Das zuständige Bürgerbüro kann die Online-Funktion des Personalausweises deaktivieren und wieder aktivieren. Ausländer nutzen stattdessen den elektronischen Aufenthaltstitel und EU-Bürger die Unionsbürgerkarte.
Technisch gesehen ist ein digitales Endgerät, also beispielsweise ein Smartphone erforderlich, das über die NFC-Technik verfügt. Zur BundID gehört die App „AusweisApp2“ der Governikus GmbH, deren Betrieb auf allen Smartphones möglich ist.
Zusätzlich benötigen Nutzer der BundID eine PIN. Diese wird initial mit dem Ausweis verteilt oder kann über die Seite pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragt werden. Ebenso lässt sich die persönliche BundID auch wieder eigenmächtig löschen – aus welchen Gründen auch immer.
Die BundID bietet viele Vorteile und macht Behördengänge mit langen Wartezeiten bereits jetzt überflüssig. Dennoch erfährt sie auch Kritik von verschiedenen Seiten. Insgesamt sprechen die steigenden Nutzerzahlen aber für die BundID und eine einfachere Beantragung von wichtigen Verwaltungsleistungen.
Letzter Stand: 02.10.2023
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