Die eID-Karte ist ein elektronischer Identitätsnachweis (mit Chip), mit dem Sie elektronische Transaktionen durchführen können. Sie können die eID-Karte unter anderem für Folgendes verwenden:
Der elektronische Personalausweis (eID) ist eine Chipkarte im gleichen Format wie eine Bankkarte. Die eID enthält einen elektronischen Chip, der personenbezogene Daten perfekt schützt.
Die Daten, die auf dem Personalausweis erscheinen müssen, sind gesetzlich festgelegt. Alle diese Daten stammen aus dem Einwohnermeldeamt und werden vom Standesbeamten geprüft.
Folgende Daten müssen auf dem Personalausweis erscheinen:
Der Chip ist der elektronische Teil Ihres Personalausweises. Auf diesem Chip steht die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes. Die Adresse wird daher nicht auf die Karte gedruckt. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, benötigen Sie daher keine neue eID. Einige Tage nach der Eintragung der neuen Adresse im Nationalregister fordert die Gemeinde Sie auf, die Adresse im elektronischen Chip zu ändern. In diesen Chip sind auch Ihr Identitäts- und Signaturzertifikat integriert. Damit können Sie unter anderem Dokumente elektronisch signieren.
Sie benötigen Ihre eID-Karte, um in Länder der Europäischen Union zu reisen und in einigen anderen Ländern. Wenn Sie auf Reisen sind, muss Ihre eID-Karte für die Dauer Ihrer Reise vollständig (mit Chip!) und gültig sein.
Mit einer eID-Karte bekommt man einen PIN-Code und einen Puk-Code. Man muss unbedingt diese beiden Codes aufbewahren, da sie später benötigen werden, zum Beispiel für Steuer im Web, bei Adressänderung usw. Um Identitätsbetrug zu vermeiden, sollte man die eID-Karte und die dazugehörigen Codes nicht an derselben Stelle aufbewahren. Tipps zum Aufbewahren Ihrer Codes: Erstelle eine Telefonnummer mit den ersten vier oder der letzten vier Ziffern, die den PIN-Code darstellen.
Der elektronische Personalausweis ermöglicht den Bürgern insbesondere bereits (diese Anwendungsliste ist nicht abschließend):
Auf Ihrer eID-Karte befindet sich ein elektronischer Chip, der Ihre Identitätsdaten enthält. Jene Informationen können nur gelesen werden, wenn die Karte in einen Kartenleser eingezogen wird.
Immer mehr Unternehmen bieten an, die eID als Kundenkarte zu nutzen, um Vorteile (z.B. Rabatte) zu erhalten. Sie sollten wissen, dass die eID und ihr Chip viele Informationen enthalten, die für den Erhalt einer Kundenkarte absolut nicht erforderlich sind, zum Beispiel Nationalität, Geschlecht, Adresse und Geburtsort. Das sollten Sie wissen:
Die physische Karte kommt ohne Bild und ohne Biometrie und soll die eID-Funktion für Online-Dienste unterstützen. Das Format und die technischen Merkmale des elektronischen Ausweises entsprechen denen des deutschen Personalausweises. Die neue Karte ist zehn Jahre gültig und kostet 37 Euro (Stand Dezember 2021). Es ist weder ein gültiger Ausweis noch ein Reisepass noch ein offizielles Reisedokument. Es ist eine Karte für die digitale Identität.
Die Unterschrift auf dem Personalausweis ist ein Identifikationselement des Inhabers dieses Personalausweises.
Wenn die Person aufgrund ihres Analphabetismus, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer schweren und länger andauernden Krankheit nicht in der Lage ist zu unterschreiben, muss sie direkt bei der Dienststelle, die den Personalausweis ausstellt, ein ärztliches Attest einreichen. Die Unterschrift wird dann durch die Worte "befreit" ersetzt, gefolgt von der Paraphierung des Standesbeamten der Gemeinde oder seines Stellvertreters. Für Personen, die in Krankenhäusern und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Aufnahme von Patienten, Altersheimen, Alters- und Pflegeheimen usw. untergebracht sind, wurde ein Verfahren eingeführt.
Dieses Verfahren sieht die Möglichkeit der Vollmachtserteilung und des Umzugs eines Gemeindebeamten in die Niederlassung vor, in der sich die Person befindet: siehe Seite 59 des Dokuments (Anweisung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres) Für Personen, die nicht reisen können (ältere Personen, Menschen mit Behinderungen usw.), gibt es ein identisches Verfahren: Seite 62 desselben Dokuments.
Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche sind, können einen eID-Ausweis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte für Bürger der EU und des EWR mit eID-Funktion nur für die Nutzung digitaler Dienste bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Reisepass oder Personalausweis zur Identifizierung, z.B. beim Reisen. Die eID-Karte kann daher niemals als offizielles Reisedokument verwendet werden. Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeit Ihrer eID-Karte kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf Ihres eID-Ausweises können Sie einen neuen beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines neuen Ausweises nachweisen können. In Deutschland können Sie einen eID-Ausweis bei der Personalausweisbehörde Ihres örtlichen Gemeindeamtes beantragen. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ab dem 1. November 2021 bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen einen eID-Ausweis außerhalb Deutschlands beantragen. Bis 31. Oktober 2021 wenden Sie sich bitte während eines Aufenthalts in Deutschland an eine deutsche Personalausweisbehörde.
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