Man braucht sie selten, doch wenn man sie braucht dann sucht man sie erst einmal: Gemeint ist die Ausweisnummer auf dem Personalausweis. Benötigt wird die Ausweisnummer beispielsweise bei Reisebuchungen, bei Abschlüssen von Verträgen (z.B. Eröffnung eines neuen Bankkontos) oder auch bei der Abholung eines Päckchen. Doch wo findet man die Ausweisnummer auf dem neuen Personalausweis. Das und welche Nummern es sonst noch auf den Personalausweis gibt, erfährt man nachfolgend.
Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des neuen Personalausweises in der oberen rechten Ecke. Sie besitzt neun Zeichen (Buchstaben und Ziffern) und dient als eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Die Ausweisnummer (auch Seriennummer genannt) setzt sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, zufälligen Nummer zusammen (siehe hierzu § 2 Abs. 8 PauswG).
Die Ausweisnummer findet man nicht nur auf der Vorderseite des neuen Personalausweises, sondern auch auf der Rückseite. Unten in der maschinenlesbare Zone, findet man an erster Stelle ebenfalls noch einmal die Ausweisnummer, mitsamt einer Prüfziffer am Ende. Dieser Bereich dient zum automatischen Auslesen und Verarbeiten der Ausweisdaten durch Maschinen. Die Prüfziffer wird aus den anderen Ziffern berechnet und dient zur Verifikation der Korrektheit der Daten.
Die Zugangsnummer ist die zweite Nummer auf der Vorderseite des Personalausweis und befindet sich rechts unterhalb der Ausweisnummer. Die Zugangsnummer wird manchmal auch mit der Abkürzung CAN bezeichnet, was für Card Access Number steht. Die Zugangsnummer lässt keine Rückschlüsse auf die Person dahinter zu. Benötigt wird sie beispielsweise, falls man zwei Mal den Pin bei der Online-Ausweisfunktion falsch eingegeben hat, damit nicht durch eine dritte Fehleingabe der PIN gesperrt wird. Sie dient damit unter anderem der Absicherung gegen unberechtigten Zugriff auf die Kommunikation zwischen Personalausweis und Kartenlesegerät.